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Firmengeschichte und Dienstleistungen Inhalt Firmengeschichte Beratung Erledigungen und Besorgungen Unterlagen, die bei einem Sterbefall benötigt werden
Beim Eintritt eines Sterbefalls sind viele Leute ratlos. Unsere Aufgabe ist es, zu helfen. Wir organisieren die Durchführung der Beerdigungen und nehmen den
Angehörigen die Behördengänge ab. Die Besprechung des Ablaufes einer Beerdigung findet in der Regel in der Wohnung der Verstorbenen oder Angehörigen statt. Würdige Urnenbeisetzungen führen wir in vier Arbeitstagen aus. Diese Art
der Urnenbestattung ist angenehmer für die Angehörigen, da der Ablauf der Beerdigung der gleiche ist, wie der bei einer Erdbestattung. Siehe Feuer-/ Seebestattungen
Firmengeschichte Das Beerdigungsinstitut Zimmermann wurde am 1. 3. 1949, kurz nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft, von dem 1991 verstorbenen Hermann Zimmermann gegründet. Er war der erste hauptberufliche
Bestatter im damaligen Neheim-Hüsten und nahm
von Anfang an den Angehörigen alle Behördengänge ab, wie sie es auch heute von uns gewohnt sind. Er fing mit heute unvorstellbar einfachen Mitteln an. Eine zweirädrige
Anstreicherkarre half ihm in den ersten Monaten beim Transport der Särge. Hermann Zimmermann erwarb schon bald einen Bestattungsanhänger, den er mit einem geliehenen Auto zog. Bald besaß er sein eigenes
Fahrzeug und schon Mitte der 50er Jahre ließ er sich seinen PKW zum Bestattungswagen umbauen. Zusammen mit seiner Frau Hildegard baute er das Unternehmen aus und wurde schnell über die Grenzen von
Neheim-Hüsten hinaus bekannt. 1969 wurde ein großes Sarglager gebaut. Sein Sohn Klaus Zimmermann trat 1972 in den Betrieb ein und übernahm ihn 1983 zusammen mit seiner Frau Marlies.Seit dem Jahr
2000 ist mit Andreas Zimmermann die dritte Generation in diesem Unternehmen. Im Jahr 1996 wurde im Sarglager ein
Abschiedsraum eingerichtet, in dem die Angehörigen für sich allein ungestört von ihren Verstorenen Abschied nehmen können. Die Nachfrage wurde im Laufe der Zeit so groß, dass die Familie Zimmermann sich im Frühjahr
2003 entschloss, neu zu bauen. Das Haus der Besinnung wurde im November 2004 in Betrieb genommen. .Unsere DienstleistungenBeratung Falls Sie sich schon im Vorfeld über eine Erd-, Feuer-, oder Seebestattung beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen nach Terminabsprache gerne zur Verfügung. Eine Aufstellung der zu
erwartenden Bestattungskosten können wir Ihnen nur dann geben, wenn ein persönliches Gespräch stattgefunden hat. Die Frage, was eine Beerdigung kostet, kann so einfach nicht
beantwortet werden, da jede Bestattung individuell durchgeführt wird. Neben unseren Leistungen muss z. B. auch abgeklärt werden, ob ein Grab vorhanden ist, oder ein neues benötigt wird. Die Grabart, Wahlgrab
oder Reihengrab, spielt kostenmäßig eben so eine Rolle wie Ihre persönlichen Wünsche nach Todesanzeigen, Zeitungsanzeige, Fahrgelegenheit zum Friedhof und einiges mehr. Hier gibt es Unterschiede von mehreren Tausend DM.
Wenn Sie einen Termin mit uns absprechen möchten, können Sie uns hier erreichen. Erledigungen und Besorgungen Wir erledigen:
- Ausführliche Beratung zum Ablauf der Beerdigung und Auswahl der Grabstätte
- Festlegen des Beerdigungstermines nach Ihrem Wunsch in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und den Kirchen.
- Aufsetzen des Textes für die Todesanzeigen
- Druck von Todesanzeigen innerhalb von zwei Stunden
- Veröffentlichung in der Tageszeitung
- Meldung beim Standesamt
- Bevorschussung und/oder Abmeldung der Renten
- Besorgung der behördlichen Genehmigungen zur Einäscherung
- Würdevolle Aufbahrungen im Haus der Besinnung oder anderen Leichenhallen
- Überführungen im In- und Ausland
Wir besorgen:
- Sarg- und Urnenträger
- Fahrgelegenheit zum Friedhof
- Beerdigungskaffeetrinken
- Musikalische Untermalung in der Friedhofskapelle
- Freie Redner für die Trauerfeier
- Auf Wunsch Blumen- und Kranzschmuck
Folgende Unterlagen werden bei einem Sterbefall benötigt:
- Bei verheirateten Verstorbenen Stammbuch, Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen nach dem 1. 1. 1958); zusätzlich noch die Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehepartners bei verwitweten Verstorbenen, das Scheidungsurteil mit Rechtkraftsvermerk, wenn die Ehe geschieden war oder bei Ledigen die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Rentenbescheide von Altersruhegeldern, Hinterbliebenenrenten, Unfallrenten, Versorgungsrenten und Betriebsrenten
- Versicherungsscheine von Lebens- und Sterbeversicherungen
- Falls vorhanden, die Einäscherungserklärung zur Feuerbestattung
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